| Anlässlich seines 100-jährigen Jubiläums veranstaltet der Akademische Segler-Verein in Kiel e. V. (ASV i. K.) eine Regatta durch die westliche Ostsee. Ganz in der Tradition des Vereins, der sich dem Hochseesegeln verpflichtet fühlt, organisieren wir eine Langstreckenregatta, wie sie es in der Ostsee bisher noch nicht gegeben hat. |
| Die ASV-100 Ostsee-Challenge wird nach folgenden Regeln ausgesegelt: |
| 2.1 | Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gelten ergänzend zu den Internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) die Wettfahrtregeln Segeln 2009 2012 (WR). | ||
| 2.2 | Es gelten die Ordnungsvorschriften des DSV. | ||
| 2.3 | Die Regatta wird nach dem ORC-Club Vermessungssystem ausgesegelt. | ||
| 2.4 | Es gelten die Sicherheitsrichtlinien für die Ausrüstung und Sicherheit von Segelyachten der Kreuzerabteilung des DSV, neueste Ausgabe, einschließlich der „Offshore Special Regulations” (OSR) der ISAF, Kategorie 2, mit folgenden Änderungen: | ||
| 2.4.1 | Abweichend von Regel 4.19 der OSR und Regel 11.6.4 der Sicherheitsrichtlinien des DSV ist das Mitführen eines EPIRB nicht erforderlich, wird aber dringend empfohlen. | ||
| 2.4.2 | Abweichend von Regel 3.29.1 n der OSR ist kein AIS erforderlich. | ||
| 2.5 | Es gilt der Werbekodex der ISAF. | ||
| 2.6 | Neben der vorliegenden Ausschreibung gilt auch die Segelanweisung. Die Segelanweisung kann die Ausschreibung ändern. | ||
| Im Falle eines Widerspruchs zwischen der deutschen und der englischen Fassung einer Regel gilt die englische Originalfassung. |
| Sa, 14. August 2010, 18.00-21.00 | Check-In* | |
| Sa, 14. August 2010, ab 18.00 | Farewell-Party* | |
| So, 15. August 2010, 14.00 | Steuermannsbesprechung* | |
| So, 15. August 2010, 16.00 | Start zur Regatta | |
| Fr, 20. August 2010, 16.00 | Letzer möglicher Zieleinlauf | |
| Fr, 20. August 2010, 20.00 | Seglerparty mit Preisverleihung* | |
| * Veranstaltungsort: ASV i. K., Kiellinie 9, 24105 Kiel | ||
| Teilnehmende Yachten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: |
| 4.1 | Die Länge über Alles muss mindestens 38 Fuß betragen. Das Organisationskomitee behält sich vor, in Einzelfällen kleinere Yachten zuzulassen. | |
| 4.2 | Die Ausrüstung der Yacht muss den in Absatz 2.4 dieser Ausschreibung aufgeführten Sicherheitskriterien genügen. | |
| 4.3 | Die Yacht muss nach ORC-Club vermessen sein. Als Nachweis dieser Vermessung muss ein gültiger Messbrief vorliegen. |
| 5.1 | Die Sicherheitsausrüstung, gemäß Abschnitt 2.4. dieser Ausschreibung, muss an Bord und für eine Überprüfung verfügbar sein. Auf Verlangen der Wettfahrtleitung müssen die Schiffe für eine Inspektion der Ausrüstung an Bord zugänglich gemacht werden. | |
| 5.2 | Die Wettfahrtleitung kann durch einen Beauftragten Kontrollvermessungen an den Yachten vornehmen und die Einhaltung der Klassenvorschriften, die Ausrüstung sowie das Beachten der WR Anhang G kontrollieren. |
| 6.1 | Während der Regatta müssen mindestens sechs Personen an Bord sein. Jedes Crewmitglied muss Mitglied eines Vereines sein, der dem jeweiligen nationalen Verband angehört. In Übereinstimmung mit Regel 6.1 der OSR müssen mindestens 30 % der Crew Inhaber eines gültigen ISAF-Sicherheitszertifikates sein. | |
| 6.2 | Die Steuerleute müssen ihre Eignung zum Führen einer Yacht durch einen dem Revier entsprechenden Führerschein nachweisen können sowie die Haftungsausschluss- und die Teilnahmeerklärung auf dem Meldebogen durch Unterschrift unterzeichnen. |
| Die gemeldeten Yachten werden in zwei Gruppen „Cruiser I” und „Cruiser II” eingeteilt. Die Einteilung erfolgt nach dem Offshore Handicap (s/nm) GPH: |
| 7.1 | Cruiser-Gruppe I: Yachten mit einem ORC-Club GPH von maximal 555. | |
| 7.2 | Cruiser-Gruppe II: Yachten mit einem OCR-Club GPH von mehr als 555. |
| Entsprechend der Gruppenzugehörigkeit muss jedes Schiff einen Zahlenwimpel („1” für Gruppe I, „2” für Gruppe II) am Achter- oder Backstag führen. |
| Genauere Angaben zum Kurs werden in den Segelanweisungen bekanntgegeben. |
| Cruiser-Gruppe I: | ![]() |
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| Kiel | Start | |
| Bornholm | Backbord lassen | |
| Læsø | Backbord lassen | |
| Kiel | Ziel | |
| Gesamtdistanz | ca. 650 sm | |
| Cruiser-Gruppe II: | ||
| Kiel | Start | |
| Bornholm | Backbord lassen | |
| Seeland | Backbord lassen | |
| Kiel | Ziel | |
| Gesamtdistanz | ca. 500 sm | |
| Die Wettfahrtleitung behält sich vor, diese Kurse zu ändern. Eine Änderung des Kurses muss durch die Segelanweisung und/oder per Aushang am schwarzen Brett bekannt gemacht werden. Eine solche Bekanntmachung muss bis spätestens eineinhalb Stunden vor dem Start erfolgt sein. |
| Die Wertung erfolgt nach ORC-Club / time-on-time. |
| 10.1 | Meldeschluss: Freitag, der 28. Mai 2010 | |
| 10.2 | Meldungen sind mit dem offiziellen Meldeformular online oder per Post abzugeben. | |
| 10.3 | Das Meldegeld beträgt € 25, pro Crewmitglied. | |
| 10.4 | Die Meldung ist erst nach Eingang des Meldegeldes gültig. | |
| 10.5 | Die Anzahl der teilnehmenden Schiffe ist auf 25 begrenzt. An die 25 zuerst gemeldeten Schiffe werden die Startplätze vergeben. Später eingehende Meldungen werden auf einer Warteliste geführt. Maßgeblich ist der Eingang des Meldegeldes. | |
| 10.6 | Nachmeldungen sind bis 6. August 2010 gegen Zahlung eines Aufgeldes in Höhe von 50 % des Meldegeldes möglich. | |
| 10.7 | Eine Meldung verpflichtet zur Zahlung des Meldegeldes. Diese Verpflichtung entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben von der Wettfahrt. |
| · | Online unter 100jahre.asv-kiel.de/meldeformular | |
| · | Per Post an:
Mark Schürch |
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| · | Das Meldegeld ist an folgendes Konto zu überweisen:
Akademischer Segler-Verein in Kiel |
| Schiffe, die nach Freitag, dem 20. August 2010 um 16.00 die Ziellinie noch nicht überquert haben, werden als „Did not finish” gewertet. |
| In beiden Gruppen werden für die ersten drei Yachten Preise vergeben. Ein weiterer Preis wird für das „first ship home“ vergeben. Das schnellste ASV-Verbandsschiff nach berechneter Zeit erhält den ASV-Pokal. |
| Für die Zeit vom 14. August 2009 21. August 2010 stehen im Sporthafen Düsternbrook und am Steg des ASV i. K. Liegeplätze zur Verfügung. |
| · | In Übereinstimmung mit Regel 29.1 der OSR muss jedes Schiff unter anderem mit einem UKW-Funkgerät mit mindestens 25 W Ausgangsleistung ausgerüstet sein. | |
| · | Zusätzlich zu den in 29.1 OSR aufgelisteten Kommunikationsgeräten muss auf jedem Schiff ein GSM-Mobiltelephon mit einer wasserdichten Schutzhülle und der Möglichkeit des Wiederaufladens an Bord vorhanden sein. | |
| · | Jedes Schiff muss der Wettfahrtleitung oder einem zu bestimmenden Schiff in der Flotte mindestens alle 12 Stunden seine Position übermitteln. | |
| · | Die Wettfahrtleitung kann bestimmen, dass die teilnehmenden Yachten für die Dauer der Regatta ein GPS-basiertes Trackinggerät mitführen müssen. |
| Vom Veranstalter wird eine Jury benannt. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. |
| Jeder Teilnehmer der Regatta ist selber verantwortlich, sich persönlich zu versichern. Jede teilnehmende Yacht muss in angemessener Weise und Höhe haftpflichtversichert sein. |
| Für Fragen und Anregungen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung: |
| Akademischer Segler-Verein in Kiel e. V. Kiellinie 9 24105 Kiel www.asv-kiel.de Nicolas Danzenbächer Mark Schürch |